Kosten

In unserer Praxis können wir Gesetzlichversicherte, Privatversicherte bzw. Beihilfe und Selbstzahler behandeln. Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlichversichert
Als gesetzlich Versicherte haben Sie erstmal 5 so genannte probatorische Sitzungen zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, ob die Notwendigkeit einer Behandlung vorliegt und man weitere psychotherapeutische Sitzungen benötigt. Eine Überweisung vom Haus- bzw. Kinderarzt ist nicht nötig.
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Privatversichert oder Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Vertragsbedingungen und das ordnungsgemäße Antragsverfahren hinsichtlich psychotherapeutischer Leistungen.

Selbstzahler
Grundsätzlich können Sie psychotherapeutische Leistungen auch selbst bezahlt werden, ohne dass es über eine Krankenversicherung läuft. Auch hier richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).